In Goslar, Vienenburg und Bad Harzburg wird der Winterdienst in der jeweiligen Stadtsatzung geregelt.
Hier werden alle Pflichten für Eigentümern von Gewerbeimmobilien und Privathäusern genau festgelegt.
Wer ist in der Pflicht für den Winterdienst ?
Alle Eigentümer von Immonilien.
Wie breit muss geräumt und gestreut werden ?
Mindestens mit einer Breite von 1 Meter muss geräumt und gestreut werden.
Für welchen Zeitraum gilt die Winterdienstpflicht ?
Vom 01. November bis 15. April an Werktagen bis 7:00 Uhr und Sonn- und Feiertage bis 9:00 Uhr.